Rechtsprechung
BayObLG, 25.05.1998 - 2Z BR 22/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Eigentümerbeschluß; bestandskräftig; Gemeinschaftsordnung; Wohngeldvorschüsse; Wirtschaftsplan; Rechtsmittelgericht; Kostenentscheidung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit bestandskräftig gewordener Eigentümerbeschlüsse bei Verstoß gegen Regelungen der vereinbarten Gemeinschaftsordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.is (Leitsatz)
WEG - Wirtschaftsplan
Verfahrensgang
- AG Regensburg - 13 UR II 26/97
- LG Regensburg - 7 T 711/97
- BayObLG, 25.05.1998 - 2Z BR 22/98
Papierfundstellen
- NZM 1999, 34
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (14)
- BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95
Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer
Auszug aus BayObLG, 25.05.1998 - 2Z BR 22/98
bb) Der Eigentümerbeschluß vom 17.10.1996 ist auch dann wirksam, wenn er gegen eine Bestimmung der von den Wohnungseigentümern vereinbarten oder durch einseitige Erklärung des teilenden Eigentümers festgelegten Gemeinschaftsordnung verstieße; dies hätte durch rechtzeitigen Antrag (§ 23 Abs. 4 Satz 2 WEG ) auf Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses geltend gemacht werden müssen (BGHZ 127, 99/102 ff. m.w.N.; 129, 329/331 ff.). - BGH, 16.09.1994 - V ZB 2/93
Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; …
Auszug aus BayObLG, 25.05.1998 - 2Z BR 22/98
bb) Der Eigentümerbeschluß vom 17.10.1996 ist auch dann wirksam, wenn er gegen eine Bestimmung der von den Wohnungseigentümern vereinbarten oder durch einseitige Erklärung des teilenden Eigentümers festgelegten Gemeinschaftsordnung verstieße; dies hätte durch rechtzeitigen Antrag (§ 23 Abs. 4 Satz 2 WEG ) auf Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses geltend gemacht werden müssen (BGHZ 127, 99/102 ff. m.w.N.; 129, 329/331 ff.). - BGH, 09.02.1989 - V ZB 25/88
Anfechtung von Berichtigungsbeschlüssen im Wohnungseigentumsverfahren
Auszug aus BayObLG, 25.05.1998 - 2Z BR 22/98
Der Senat nimmt die Berichtigung der Entscheidungsformel selbst vor; dazu ist er als Rechtsmittelgericht, bei dem das Verfahren anhängig ist, befugt (vgl. BGH NJW 1964, 1858; BGHZ 106, 370/373; BayObLG NJW-RR 1989, 720 f.).
- BayObLG, 07.12.1995 - 2Z BR 72/95
Eigentümerversammlung, bei der nur ein Wohnungseigentümer anwesend ist
Auszug aus BayObLG, 25.05.1998 - 2Z BR 22/98
Sein Gegenstand sind Inhalt und Reichweite des Eigentümerbeschlusses vom 17.10.1996 und damit Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer und der Verwalterin im Zusammenhang mit der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums (vgl. § 20 Abs. 1, § 21 Abs. 5 Nr. 2, § 27 Abs. 1 Nr. 1, § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG ; BayObLG NJW-RR 1990, 210 f. m.w.N.; BayObLGZ 1995, 407/410). - BGH, 18.06.1964 - VII ZR 152/62
Auszug aus BayObLG, 25.05.1998 - 2Z BR 22/98
Der Senat nimmt die Berichtigung der Entscheidungsformel selbst vor; dazu ist er als Rechtsmittelgericht, bei dem das Verfahren anhängig ist, befugt (vgl. BGH NJW 1964, 1858; BGHZ 106, 370/373; BayObLG NJW-RR 1989, 720 f.). - BayObLG, 03.11.1994 - 2Z BR 58/94
Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung, die zuvor durch …
Auszug aus BayObLG, 25.05.1998 - 2Z BR 22/98
Das gleiche gilt, wenn es sich bei der beschlossenen Maßnahme um eine bauliche Veränderung im Sinne von § 22 Abs. 1 WEG handeln sollte (BayObLGZ 1994, 339/343 m.w.N.). - BayObLG, 30.03.1993 - 2Z BR 11/93
Gültigkeit eines Eigentümerbeschlusses in Bezug auf eine Jahresabrechnung; …
Auszug aus BayObLG, 25.05.1998 - 2Z BR 22/98
Der Senat legt diesen Antrag, wie im Ergebnis schon die Vorinstanzen, anhand der von der Antragstellerin vorgetragenen Begründung dahin aus, daß er sich nur auf die im Wirtschaftsplan ausgewiesene Zuführung zur Instandhaltungsrücklage bezieht; eine solche Beschränkung der Anfechtung auf einen selbständigen Posten der Jahresabrechnung oder des Wirtschaftsplans ist zulässig (vgl. BayObLG WuM 1988, 329 f.; BayObLG NJW-RR 1993, 1039 ). - BayObLG, 19.05.1994 - 2Z BR 135/93
Auslegung eines Eigentümerbeschlusses durch Tatrichter und …
Auszug aus BayObLG, 25.05.1998 - 2Z BR 22/98
Diese Auslegung (vgl. dazu BayObLGZ 1994, 140/144) läßt keinen Rechtsfehler erkennen; ob es überhaupt Außenfenster geben kann, die nicht gemeinschaftliches Eigentum der Wohnungseigentümer sind, ist dabei für die Auslegung bedeutungslos. - BayObLG, 27.10.1989 - BReg. 2 Z 75/89
Vorgehen gegen einen Eigentümerbeschluss zur Sanierung einer Wohnanlage, wenn …
Auszug aus BayObLG, 25.05.1998 - 2Z BR 22/98
Sein Gegenstand sind Inhalt und Reichweite des Eigentümerbeschlusses vom 17.10.1996 und damit Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer und der Verwalterin im Zusammenhang mit der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums (vgl. § 20 Abs. 1, § 21 Abs. 5 Nr. 2, § 27 Abs. 1 Nr. 1, § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG ; BayObLG NJW-RR 1990, 210 f. m.w.N.; BayObLGZ 1995, 407/410). - BayObLG, 06.02.1990 - BReg. 2 Z 104/89
Kosten des Verfahrens nach Erledigung der Hauptsache; Ermessensentscheidung des …
Auszug aus BayObLG, 25.05.1998 - 2Z BR 22/98
Der Eigentümerbeschluß schafft jedenfalls eine für alle Beteiligten verbindliche Rechtsgrundlage unabhängig davon, wie § 2 Nr. 2 und 6 GO auszulegen ist und ob diese Maßnahme in den Rahmen der ordnungsmäßigen Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums (sog. "modernisierende Instandsetzung", vgl. BayObLGZ 1990, 28/30 f.; KG ZMR 1996, 282 ; OLG Köln ZMR 1998, 49 ) fällt oder eine bauliche Veränderung darstellt, die gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG grundsätzlich der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedürfte. - BayObLG, 12.06.1991 - BReg. 2 Z 49/91
Streit über die den Abrechnungen maßgeblichen Wohnflächen; Ungültigerklärung von …
- KG, 12.08.1994 - 24 W 2762/94
Eigentümerbeschluß über eine einmalige Zahlung zur Vermeidung von …
- BayObLG, 19.04.1996 - 2Z BR 15/96
Unwirksamkeit eines Eigentümerbeschlusses zur Aufteilung der Kosten für …
- KG, 15.06.1988 - 24 W 1889/88
- BGH, 01.04.2011 - V ZR 96/10
Wohnungseigentum: Erforderlichkeit der Einholung von Alternativangeboten vor der …
Deshalb haben die Wohnungseigentümer nicht nur bei der Bestimmung der Höhe der Instandhaltungsrücklage, sondern auch bei der Bestimmung des Zeitraums, in welchem sie aufgebracht werden soll, in den Grenzen der ordnungsgemäßen Verwaltung ein Ermessen (BayObLG, NZM 1999, 34, 35 f.; OLG Düsseldorf, NZM 2002, 959;… Merle in Bärmann, aaO, § 21 Rn. 124;… Riecke/Schmid/Drabek, WEG, 3. Aufl., § 21 Rn. 254;… Staudinger/Bub, aaO, § 21 WEG Rn. 206). - OLG Hamm, 18.09.2006 - 15 W 88/06
Modernisierende Instandsetzung
Demgegenüber ist das Landgericht zu Recht davon ausgegangen, dass den Wohnungseigentümern bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ein Ermessensspielraum zusteht (vgl. BayObLG NZM 1999, 34;… OLG Düsseldorf NZM 2000 und FGPrax 2002, jeweils a.a.O.) und die Entscheidung der Gemeinschaft für eine modernisierende Instandsetzung durch Dämmung der Außenfassade unter Einschluss der Dämmung der Kellerdecken ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht. - OLG München, 06.09.2007 - 34 Wx 33/07
Entbehrliche Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer bei Verlegung einer …
Die Berichtigung kann auch das Rechtsmittelgericht vornehmen (BayObLG NZM 1999, 34/36).
- AG Berlin-Charlottenburg, 03.05.2018 - 72 C 15/18
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Kostenobergrenze für eine …
Bei der Bemessung der Rücklage und des jährlichen Beitrags haben die Wohnungseigentümer einen weiten Ermessensspielraum; nur wesentlich zu niedrige oder überhöhte Ansätze widersprechen ordnungsgemäßer Verwaltung (vgl. hierzu nur KG, Beschl. v. 11. Febr. 1991 - 24 W 4560/90, NJW-RR 1991, 725; BayObLG, Beschl. v. 25. Mai 1998 - 2Z BR 22/98, NZM 1999, 34; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21. Juni 2002 - 3 Wx 123/02, ZWE 2002, 535;… Heinemann in Jennißen, WEG, 3. Aufl. 2012, § 21 Rn. 91 sowie Vandenhouten in Niedenführ/Vandenhouten, a.a.O., § 21 Rn. 127 jeweils m.w.N.). - OLG Frankfurt, 15.11.2005 - 20 W 130/03
Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung: …
Rechtsfehlerfrei hat das Landgericht darauf hingewiesen, dass der Wohnungseigentümergemeinschaft bei der Bemessung der Instandhaltungsrücklage ein weiter Ermessensspielraum zusteht (…vgl. Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 21 Rz. 162;… Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentumsrechts, 4. Aufl., Rz. 589; BayObLG NZM 1999, 34; OLG Düsseldorf NZM 2002, 959), der hier nicht überschritten ist. - BayObLG, 25.09.2001 - 2Z BR 95/01
Erneuerung einer Eternit-Fassade in Eigentumswohnanlage
Demgegenüber ist das Landgericht zu Recht davon ausgegangen, dass den Wohnungseigentümern bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ein Ermessensspielraum zusteht (vgl. BayObLG NZM 1999, 34/35 und 504/505 f.). - OLG Köln, 09.02.2000 - 16 Wx 15/00
Beschwerdewert und Geschäftswert in WEG -Sachen
Diese war daher - wozu ein Rechtsmittelgericht, bei dem die Sache anhängig ist, befugt ist (vgl. BayObLG WE 1999, 35, 36 = NZM 1999, 34) - zu Gunsten der Antragstellers dahingehend zu korrigieren, dass sie und die Antragsgegner die Kosten jeweils zur Hälfte zu tragen haben.